Spenden oder Legate

Der Verein Textilmuseum Sorntal freut sich über Spenden oder Legate für die Erfüllung seiner Aufgaben. Zuwendungen sind steuerlich abzugsfähig gemäss Verfügung des Kantonalen Steueramtes St.Gallen vom 25. Oktober 2018.


Abzüge von Zuwendungen

Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen können freiwillige Leistungen an den Verein Textilmuseum Sorntal steuerlich in Abzug bringen, soweit die Zuwendungen im Steuerjahr CHF 100.00 erreichen, höchstens jedoch 20% der Nettoeinkünfte. Bei Zuwendungen von juristischen Personen besteht nur die Höchstbegrenzung auf 20% des Reingewinns.
Die Steuerbefreiung ist nach harmonisiertem Recht ausgesprochen worden und gilt deshalb in der ganzen Schweiz. Die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen aus andern Kantonen richtet sich jedoch nach den entsprechenden kantonalen Steuerbestimmungen.


Erbschafts- und Schenkungssteuern
Zuwendungen an den Verein Textilmuseum Sorntal von Personen mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen unterliegen nicht der Erbschafts-oder Schenkungssteuer. Dasselbe gilt für Zuwendungen aus andern Kantonen, mit denen der Kanton St.Gallen eine Gegenrechtsvereinbarung abgeschlossen hat. Die Liste der Gegenrechtsvereinbarungen finden Sie im St.Galler Steuerbuch 145 Nr.1 unter https://www.steuern.sg.ch/home/sachthemen/knowledge_center/steuerbuch.html

(Auszug aus der Verfügung des Kantonalen Steueramtes St.Gallen vom 25. Oktober 2018)